Ermäßigung und Ratenzahlung
Es besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung in Höhe von z. Z. 50 % der Kursgebühr zu erhalten, sofern eine Bedürftigkeit vorliegt.
Beträgt die Gebühr mindestens 80,00 €, kann die Gebühr auf formlosen Antrag des Teilnehmenden in zwei gleich hohen Raten eingezogen werden.